-Bekanntmachung-

I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Felm

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 23. Juli 1996 (GVOBl. S. 529), geändert durch Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 18. März 1997 (GVOBl. S. 147) und durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 (GVOBl. S 469) mit Berichtigung vom 22. Januar 1998 (GVOBl. S. 35), wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 27.01.2003 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Felm erlassen:

 

§ 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

§ 4

Ständige Ausschüsse

(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

a) Finanzausschuß 

Zusammensetzung:

7 Mitglieder

Aufgabengebiet: 

Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern, Satzungs- und Vertragsangelegenheiten; Personalwesen; Prüfung der Jahresrechnung

 

b) Ausschuß für Bauwesen, Umwelt- und Wegeangelegenheiten

Zusammensetzung:

7 Mitglieder

Aufgabengebiet: 

Bau- und Wegewesen, Bauleitplanverfahren, Abwasser- und Abfallbeseitigung; Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, Maßnahmen zum Schutz von Sanierung der Umwelt; Beteiligung an allen die Umwelt berührenden Vorhaben und Förderung des Umweltbewußtseins sowie Fragen der Energiewirtschaft; Umweltangelegenheiten einschl. Erstellung von Landschaftsplänen

Entsch.zuständigkeit: 

Erteilung der Einvernehmen nach dem BauGB für die Gemeinde zu Bauanträgen und Voranfragen (soweit nicht die Zuständigkeit des Bürgermeisters gemäß § 2 Abs.2 Nr. 10 gegeben ist).

 

c) Ausschuß für Schulen, Jugend, Sport und Soziales

Zusammensetzung: 

7 Mitglieder

Aufgabengebiet:

Schulwesen, Kultur- und Gemeinschaftswesen, Büchereiwesen, Sport- und Jugendangelegenheiten, Sozialwesen, Kindergartenangelegenheiten

 

In die Ausschüsse zu a) bis c) können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und -vertreter im Ausschuß nicht erreichen.

 

§ 2

Die I. Änderungssatzung tritt am 01.04.2003 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 14.02.2003 erteilt.

 

24214 Gettorf, den 10.03.2003
gez. Walter Selle

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- Bürgermeister -

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

24214 Gettorf, den 05.07.04 

Für die Richtigkeit:

Amt Dänischer Wohld
- Der Amtsvorsteher -
Im Auftrage

( B a h r )

Ausgehängt am:

Abzunehmen am:

Abgenommen am: