-Bekanntmachung-

II. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Felm

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 23. Juli 1996 (GVOBl. S. 529), geändert durch Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 18. März 1997 (GVOBl. S. 147) und durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 (GVOBl. S 469) mit Berichtigung vom 22. Januar 1998 (GVOBl. S. 35), wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 27.04.2006 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende Hauptsatzung für der Gemeinde F e l m erlassen:

 

§ 1

Der § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung

Satzungen der Gemeinde Felm werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich

a) im Ortsteil Felm, Dorfstraße, zwischen der Mehrzweckhalle und der Schule

b) im Ortsteil Felmerholz an der ehemaligen Schule,

 

befinden, während einer Dauer von einer Woche bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

 

§ 2

 

Die I. Änderungssatzung tritt am 13.07.2006 in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Land-rats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 30.06.2006 erteilt.

 

24214 Gettorf, den 12.07.2006
gez. Walter Selle

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- Bürgermeister -

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

24214 Gettorf, den 16.07.2006 

Für die Richtigkeit:

Amt Dänischer Wohld
- Der Amtsvorsteher -
Im Auftrage

( F e s t e r )

Ausgehängt am:

Abzunehmen am:

Abgenommen am: