B e k a n n t m a c h u n g

IV. Änderungssatzung
zur Satzung der Gemeinde Felm

für die Benutzung und Gebührenerhebung
für die betreute Grundschule in Felm

Aufgrund des § 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schleswig-Holstein S. 122) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. S. 57), des § 52 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der Fassung vom 2. August 1990 (GVOBI. S.-H. S. 451) in der zur Zeit geltenden Fassung, der §§1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 22.07.1996 (GVOBI. S.-H. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Felm am 28. Januar 2008 folgende Änderungssatzung erlassen:

§ 1

Änderung von Vorschriften

DieDie Satzung der Gemeinde Felm für die Benutzung und Gebührenerhebung für die "Betreute Grundschule" in Felm wird wie folgt geändert: 

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung

(1) Die betreute Grundschule ist während des Schulbetriebes in der Zeit von Montag bis Freitag von 11.30 Uhr-15.00 Uhr in der für die Kinder unterrichtsfreien Zeit geöffnet.

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung

(1) Die Gebühr beträgt ab dem Beginn des Schuljahres 2008/2009 pro Kalendermonat für das erste zur Betreuung angemeldete Kind für den Betreuungszeitraum von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr 40,00 EURO, jeweils unabhängig davon, in welchem zeitlichen Umfang die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Geschwisterkinderwerden auf Grundlage der Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde ermäßigt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese IV. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft

Felm, den 28.01.2008

(Siegel)

gez. Walter Selle
 - Bürgermeister -